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Bebauungsplan · Stadt Flensburg

95_3Ae Festsetzungen

Fördestraße

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan 95_3Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 3 Vollgeschossen in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,8-fache (GFZ 0,8).

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Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 17 Teilbereiche Gebietstyp MI (Mischgebiet) Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander 4 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 15 Teilbereiche GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GRZ 0,25 25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GRZ 0,33 33% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GRZ 0,35 35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 7 Teilbereiche GFZ 0,5 Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen 5 Teilbereiche GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,95 Geschossfläche darf das 0,95-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 1,0 Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,9 Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 3 Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt 6 Teilbereiche Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 6 Teilbereiche Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 5 Teilbereiche Vollgeschosse 5 Maximal 5 volle Stockwerke erlaubt 2 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 10 Teilbereiche Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden 7 Teilbereiche
Bebauungsart EinzelDoppelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 4 Teilbereiche