Bebauungsplan · Stadt Flensburg
Nr 72, 4. Änderung Festsetzungen
Merkurstraße
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan Nr 72, 4. Änderung ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in abweichende Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
4 Teilbereiche
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit)
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,9
90% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
abweichende Bauweise
Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt