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Bebauungsplan · Stadt Flensburg

VB_01 Festsetzungen

Am katharinenhof

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan VB_01 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in abweichende Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,55-fache (GFZ 0,55).

Bebaubare Fläche berechnen →

Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 25 Teilbereiche Gebietstyp MI (Mischgebiet) Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander 5 Teilbereiche GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 16 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 7 Teilbereiche GRZ 0,2 20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 2 Teilbereiche GRZ 0,5 50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GRZ 0,35 35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GFZ 0,55 Geschossfläche darf das 0,55-fache der Grundstücksfläche betragen 15 Teilbereiche GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 5 Teilbereiche GFZ 1,4 Geschossfläche darf das 1,4-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen 2 Teilbereiche GFZ 0,6 Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen GFZ 0,9 Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 14 Teilbereiche Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 8 Teilbereiche Bauweise abweichende Bauweise Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung 7 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 4 Teilbereiche
Bebauungsart Hausgruppen 8 Teilbereiche
Bebauungsart Einzelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 7 Teilbereiche
Bebauungsart Doppelhaeuser Doppelhaushälften sind zulässig 5 Teilbereiche