Bebauungsplan · Stadt Flensburg
VB_01 Festsetzungen
Am katharinenhof
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan VB_01 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in abweichende Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,55-fache (GFZ 0,55).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
25 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
5 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
16 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
7 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,5
50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,55
Geschossfläche darf das 0,55-fache der Grundstücksfläche betragen
15 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
5 Teilbereiche
GFZ
1,4
Geschossfläche darf das 1,4-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,9
Geschossfläche darf das 0,9-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
14 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
8 Teilbereiche
Bauweise
abweichende Bauweise
Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung
7 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
4 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen
8 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
7 Teilbereiche
Bebauungsart
Doppelhaeuser
Doppelhaushälften sind zulässig
5 Teilbereiche