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Bebauungsplan · Stadt Flensburg

107 Festsetzungen

Tarup Sued

Geltungsbereich

Auf einen Blick

Laut B-Plan 107 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).

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Festsetzungen

Gebietstyp WA (Allgemeines Wohngebiet) Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten 27 Teilbereiche Gebietstyp WR (Reines Wohngebiet) Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros 23 Teilbereiche Gebietstyp WB (Besonderes Wohngebiet) Wohnen + Gewerbe, das die Wohnnutzung nicht stört 7 Teilbereiche Gebietstyp MU (Urbanes Gebiet) Dichte Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur 2 Teilbereiche GRZ 0,3 30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 29 Teilbereiche GRZ 0,4 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 12 Teilbereiche GRZ 0,25 25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 10 Teilbereiche GRZ 0,2 20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 4 Teilbereiche GRZ 0,6 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden 3 Teilbereiche GRZ 0,5 50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden GFZ 0,4 Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen 23 Teilbereiche GFZ 0,8 Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen 7 Teilbereiche GFZ 0,35 Geschossfläche darf das 0,35-fache der Grundstücksfläche betragen 7 Teilbereiche GFZ 0,3 Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen 6 Teilbereiche GFZ 0,5 Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen 6 Teilbereiche GFZ 0,6 Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen 5 Teilbereiche GFZ 0,7 Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen Vollgeschosse 1 Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt 46 Teilbereiche Vollgeschosse 2 Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt 3 Teilbereiche Bauweise offene Bauweise Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten 6 Teilbereiche Bauweise abweichende Bauweise Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung 5 Teilbereiche Bauweise geschlossene Bauweise Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden 5 Teilbereiche
Bebauungsart Einzelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 17 Teilbereiche
Bebauungsart EinzelDoppelhaeuser Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt 13 Teilbereiche
Bebauungsart Hausgruppen 12 Teilbereiche
Max. Wohnungen 2 Maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude 4 Teilbereiche