Bebauungsplan · Stadt Flensburg
226 Festsetzungen
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 226 ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 2 Vollgeschossen in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 20% des Grundstücks betragen (GRZ 0,2), die Geschossfläche das 0,45-fache (GFZ 0,45).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
73 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
10 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
34 Teilbereiche
GRZ
0,18
18% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
21 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
10 Teilbereiche
GRZ
0,25
25% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,26
26% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,23
23% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,22
22% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GRZ
0,27
27% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,45
Geschossfläche darf das 0,45-fache der Grundstücksfläche betragen
30 Teilbereiche
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
25 Teilbereiche
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
10 Teilbereiche
GFZ
0,55
Geschossfläche darf das 0,55-fache der Grundstücksfläche betragen
9 Teilbereiche
GFZ
0,8
Geschossfläche darf das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
61 Teilbereiche
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
22 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
65 Teilbereiche
Bauweise
abweichende Bauweise
Offen = Abstand zum Nachbarn, geschlossen = Grenzbebauung
18 Teilbereiche
Bebauungsart
Einzelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
51 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen
19 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
3 Teilbereiche