Bebauungsplan · Stadt Flensburg
54_1. Änderung Festsetzungen
Schottweg_Nordstrasse
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 54_1. Änderung ist hier SO (Sondergebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 30% des Grundstücks betragen (GRZ 0,3), die Geschossfläche das 1,2-fache (GFZ 1,2).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
SO (Sondergebiet)
Sondernutzung (z. B. Einzelhandel, Klinik, Freizeit)
2 Teilbereiche
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
1,2
Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
Vollgeschosse
12
Maximal 12 volle Stockwerke erlaubt
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden