Bebauungsplan · Stadt Flensburg
63_2Ae Festsetzungen
Sternenviertel
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 63_2Ae ist hier WA (Allgemeines Wohngebiet) mit 1 Vollgeschoss in offene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 40% des Grundstücks betragen (GRZ 0,4), die Geschossfläche das 0,4-fache (GFZ 0,4).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
WA (Allgemeines Wohngebiet)
Wohnen + kleine Läden, Handwerksbetriebe, Gaststätten
16 Teilbereiche
Gebietstyp
WR (Reines Wohngebiet)
Nur Wohngebäude erlaubt, keine Läden oder Büros
4 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
2 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
13 Teilbereiche
GRZ
0,3
30% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
7 Teilbereiche
GRZ
0,2
20% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
GFZ
0,4
Geschossfläche darf das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen
10 Teilbereiche
GFZ
0,6
Geschossfläche darf das 0,6-fache der Grundstücksfläche betragen
6 Teilbereiche
GFZ
1,0
Geschossfläche darf das 1,0-fache der Grundstücksfläche betragen
3 Teilbereiche
GFZ
0,3
Geschossfläche darf das 0,3-fache der Grundstücksfläche betragen
GFZ
0,5
Geschossfläche darf das 0,5-fache der Grundstücksfläche betragen
Vollgeschosse
1
Maximal 1 volle Stockwerke erlaubt
12 Teilbereiche
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Bauweise
offene Bauweise
Gebäude müssen Abstand zur Grundstücksgrenze halten
2 Teilbereiche
Bebauungsart
EinzelDoppelhaeuser
Nur freistehende Einzelhäuser erlaubt
11 Teilbereiche
Bebauungsart
Hausgruppen
8 Teilbereiche