Bebauungsplan · Stadt Flensburg
9_2Ae Festsetzungen
Rathaus/Friedrich-Ebert-Straße
Geltungsbereich
Auf einen Blick
Laut B-Plan 9_2Ae ist hier MK (Kerngebiet) mit 3 Vollgeschossen in geschlossene Bauweise ausgewiesen. Die Grundfläche darf 100% des Grundstücks betragen (GRZ 1,0), die Geschossfläche das 3,0-fache (GFZ 3,0).
Bebaubare Fläche berechnen →Festsetzungen
Gebietstyp
MK (Kerngebiet)
Innenstadtlage: Handel, Büros, Gastronomie, Wohnen
66 Teilbereiche
Gebietstyp
MI (Mischgebiet)
Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander
2 Teilbereiche
GRZ
1,0
100% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
14 Teilbereiche
GRZ
0,5
50% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,65
65% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
6 Teilbereiche
GRZ
0,7
70% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,9
90% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,8
80% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,6
60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
4 Teilbereiche
GRZ
0,72
72% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,95
95% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,35
35% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,78
78% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,4
40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GRZ
0,75
75% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
2 Teilbereiche
GFZ
3,0
Geschossfläche darf das 3,0-fache der Grundstücksfläche betragen
16 Teilbereiche
GFZ
2,0
Geschossfläche darf das 2,0-fache der Grundstücksfläche betragen
10 Teilbereiche
GFZ
2,1
Geschossfläche darf das 2,1-fache der Grundstücksfläche betragen
8 Teilbereiche
GFZ
1,8
Geschossfläche darf das 1,8-fache der Grundstücksfläche betragen
8 Teilbereiche
GFZ
2,2
Geschossfläche darf das 2,2-fache der Grundstücksfläche betragen
4 Teilbereiche
GFZ
2,7
Geschossfläche darf das 2,7-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
0,7
Geschossfläche darf das 0,7-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
1,6
Geschossfläche darf das 1,6-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
1,2
Geschossfläche darf das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
GFZ
1,5
Geschossfläche darf das 1,5-fache der Grundstücksfläche betragen
2 Teilbereiche
Vollgeschosse
3
Maximal 3 volle Stockwerke erlaubt
28 Teilbereiche
Vollgeschosse
4
Maximal 4 volle Stockwerke erlaubt
12 Teilbereiche
Vollgeschosse
2
Maximal 2 volle Stockwerke erlaubt
10 Teilbereiche
Vollgeschosse
5
Maximal 5 volle Stockwerke erlaubt
6 Teilbereiche
Vollgeschosse
16
Maximal 16 volle Stockwerke erlaubt
2 Teilbereiche
Bauweise
geschlossene Bauweise
Gebäude dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden
48 Teilbereiche